Rechtsprechung sowie Rechtslehre beschäftigen sich seit Jahrzehnten mit der Frage der Durchgriffshaftung bei den juristischen Personen. Während es zumeist um Fälle der Durchgriffshaftung bei einer GmbH geht, erging die zuletzt mit Spannung erwartete Kolpingwerk-Entscheidung zur Frage der Haftung von Mitgliedern eines Vereins, der gegen das sog. Nebenzweckprivileg verstoßen hat.
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