Der Beschluss des BVerfG betrifft in der Sache vor allem die Frage, ob im Beamtenrecht bei Lebenspartnern der Gehaltszuschlag, den Verheiratete automatisch erhalten, trotz des jüngst ergangenen "Maruko-Urteils" des EuGH (S. 787, in diesem Heft) an besondere Voraussetzungen geknüpft werden darf; daneben geht es um die Kontrolle der Vorlagepflicht zum EuGH nach Art. 234 Abs. 3 EGV am Maßstab von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Claus Dieter Classen (S. 794) kritisiert den Beschluss in beiden Punkten.
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