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Resumen de BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07 Änderung der Sach- und Rechtslage nach Erlass des Widerspruchsbescheids

Wolf-Rüdiger Schenke

  • Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung eines Verwaltungsakts ist nach dem Urteil des BVerwG, ob dieser im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung rechtswidrig ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn aufgrund einer Veränderung der Rechts- oder Sachlage nach Erlass eine behördliche Verpflichtung zu seiner Aufhebung besteht. Wolf-Rüdiger Schenke (S. 732) stimmt der Entscheidung zu und betont den Vorrang des materiellen Rechts.


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