Die Rechtsprechung sieht bei Verletzung vorvertraglicher Informationspflichten einen Anspruch auf Anpassung bzw. im Ergebnis auf "Minderung" der Zahlungsverpflichtung als mögliche Rechtsfolge an. Dem nachvollziehbaren praktischen Bedürfnis nach einer flexiblen Lösung - etwa in Fällen des Unternehmenskaufs - kann aber dogmatisch nur auf anderem Weg Rechnung getragen werden.
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