Volker Rieble, Michael Gutfried
Der Bestimmungskauf des § 375 HGB führt ein Schattendasein. Zu Unrecht. Die Schuldrechtsreform hat die Vorschrift durch einen veränderten Leistungsstörungsrahmen unbemerkt aufgewertet. Überdies ist die Einordnung des Bestimmungsrechts von grundsätzlicher Bedeutung auch für Leistungswahlrechte und -bestimmungsrechte, die vom Geltungsbereich der Norm nicht erfaßt werden. Der Beitrag systematisiert jene Vertragskonkretisierungsrechte - und ordnet die leistungsstörungsrechtliche Seite des zentralen Problemfalles: der ausbleibenden Konkretisierung.
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