In Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen und des BVerfG, aber auch in Stellungnahmen im Schrifttum wurde in der jüngsten Vergangenheit der Grundsatz des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts - jedenfalls im Ergebnis - relativiert. Der Beitrag untersucht umfassend die Zulässigkeit und die Grenzen einer vorübergehenden weiteren Anwendung nationaler Vorschriften, die mit Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar sind.
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