Soziale Sicherheit: Einkünfte eines in einem Mitgliedstaat ansässigen und dessen Sozialrecht unterfallenden Selbstständigen (Rechtsanwalt), die in einem anderen Mitgliedstaat erzielt und aufgrund DBA dort versteuert werden, muss der Ansässigkeitsstaat bei der Bemessungsgrundlage von Sozialbeiträgen nicht berücksichtigen - "Derouin"