Der EuGH präzisiert die in der Rs. Kühne & Heitz (JZ 2004, 619) statuierten Voraussetzungen für eine behördliche Pflicht zur Überprüfung gemeinschaftsrechtswidriger belastender Verwaltungsentscheidungen nach Eintritt der Bestandskraft. Markus Ludwigs (S. 466) begrüßt die Entscheidung und geht auf verbleibende Zweifelsfragen ein.
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