Der Emergenz eines transnationalen Verwaltungsrechts der Weltgesellschaft ist inkompatibel mit staatszentrierten Vorstellungen der globalen Rechtsordnung. Der Beitrag vertieft die Fragen der Einbeziehung Privater in globale Administrativnetzwerke auf der Innenseite der Verwaltungsorgane und im Außenverhältnis der Regulierungsorgane zu den jeweiligen Teilöffentlichkeiten. Abschließend wird der kollisionsrechtliche Charakter des transnationalen Verwaltungsrechts akzentuiert.
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