Das Gemeinschaftsrecht gebietet den Mitgliedstaaten nicht, den Internetprovider zur Weitergabe personenbezogener Daten zwecks Erhebung einer zivilrechtlichen Klage zum Schutz von Urheberrechten zu verpflichten, verbietet es ihnen aber auch nicht - "Promusicae" (EuGH, 29. 1. 2008 - Rs. C-275/06)