Die Kapitalverkehrsfreiheit steht nationalen Vorschriften entgegen, die für öffentliche Anteilseigner einer privatisierten Aktiengesellschaft - gemessen am Beteiligungsumfang - unverhältnismässige Sonderrechte vorsehen, selbst wenn diese unmittelbar erst durch die Hauptversammlung eingeräumt werden - "Federconsumatori u. a." (EuGH, 6. 12. 2007 - verb. Rs. C-463/04 und C-464/04)