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Resumen de Gedanken zur finalen Handlungslehre

Rolf Dietrich Herzberg

  • Der Autor analysiert und bestreitet die Hauptthesen der finalen Handlungslehre, ihre Begründung sowie ihre Kohärenz. Insbesondere wird die Identität zwischen Vorsatz und Handlungswille, sowie die Kohärenz zwischen der Annahme des bedingten Vorsatzes und der Bestimmung des Vorsatzes als auf die Verwirklichung des Tatbestandes bestimmte Zwecksetzung, in Frage gestellt. Der Verfasser bestreitet zudem, dass die Verlagerung des Vorsatzes in den Unrechtstatbestand und die Verletzung einer Sorgfaltspflicht als Tatbestandselement in den Fahrlässigkeitsdelikten als aus einem finalistichen Handlungsbegriff abgeleiteten Auswirkungen zu betrachten sind. Desweiteren ist der Verfasser der Meinung, dass aus einem finalistischen Handlungsverständnis die strenge Schuldtheorie keinesfalls zu entnehmen ist, deren Ergebnisse er im Übrigen ablehnt. Schliesslich bestreitet Herzberg nicht nur die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit, die Teilnahme ausschliesslich auf den Bereich der vorsätzlichen Taten einzugrenzen, sondern auch die Abwehr eines Teils der Strafrechtslehre, einzugestehen, dass die Verletzung einer Sorgfaltspflicht ein allgemeines Erfordernis des Unrechts sowohl in den vorsätzlichen als auch in den fahrlässigen Delikten darstellt.


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