Geld ist ein Geschöpf der staatlichen Rechtsordnung. Trotz seines hoheitlichen Ursprungs ist das Geldwesen unauflöslich mit der privaten Wirtschaftsordnung verbunden. Existenz von und Verfügungsmöglichkeit über Geld sind die Voraussetzungen für eine arbeitsteilige Gesellschaft und die Entfaltung grundrechtlicher Freiheit. Der Staat ist in dieser Perspektive aber nicht nur Garant des Geldes, sondern zugleich Urheber zahlreicher Maßnahmen, die das Eigentum des Bürgers beschränken können
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