In seinem Urteil geht der BGH auch auf von der Rechtsprechung abweichende Konzepte für Ausgleichsansprüche zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein. Michael Coester (S. 315) sieht in der Begründung Schwächen und weist auf die Besonderheiten bei Beendigung der Lebensgemeinschaft durch den Tod eines Partners hin.
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