Nicht erst seit dem G 8-Gipfel von Heiligendamm (2007) steht der solidarische Umgang mit den Schwellen- und Entwicklungsländern an wichtiger Stelle auf der politischen Agenda. Häufig aber folgen den Worten nur wenige Taten. Auch dem völkerrechtlichen Ordnungsrahmen wird häufig seine "Sozialblindheit" vorgeworfen. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob die soziale Gerechtigkeit schon heute eine Kategorie des Völkerrechts ist oder zukünftig zu einer solchen werden kann
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