Die staatliche Sicherung des Existenzminimums stößt auf einen Zielkonflikt zwischen infiniten Bedürfnissen und endlichen Mitteln. Diesen Konflikt muss jede Konstruktion eines Recht auf Sicherung des Existenzminimums in Rechnung stellen. Neuere Versuche seiner Auflösung greifen stärker auf den "Tauschgedanken" zurück und lenken den Blick auf die dem Einzelnen zumutbaren Eigenbeiträge zur Lösung des Problems. Die Frage, inwieweit sich dies mit verfassungsrechtlichen Direktiven verträgt, legt Defizite in der Feinabstimmung der grundrechtlichen Gewährleistungsgehalte offen.
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