In der Entscheidung verneint der BGH Schadensersatzansprüche von Zeugen eines schweren Unfalls, die eine posttraumatische Belastungsstörung erfahren haben. Arndt Teichmann (S. 1156) vertritt demgegenüber die Auffassung, dass es aufgrund neuerer medizinischer Studien nahe liegt, ein Verursachen dieser psychischen Erkrankung nicht grundsätzlich anders zu behandeln als einen Eingriff in die physische Integrität (Körperverletzung).
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