Der BGH hat eine wichtige Frage des intertemporalen Verjährungsrechts zu Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB geklärt. Markus Würdinger (S. 1055) nimmt zu diesem Judikat kritisch Stellung und geht auf die höchstrichterlich noch nicht entschiedene Fallkonstellation ein, bei der die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bereits vor dem 1.1.2002 vorliegen.
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