Der BGH beantwortet für das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Vor-Gesellschaft (Vor-AG) und für die Abwicklung derselben die Frage nach den jeweils entsprechende anzuwendenden Vorschriften unterschiedlich. Tim Drygala (S. 997) stimmt der Entscheidung im Wesentlichen zu, plädiert aber in der ersten Frage für eine flexiblere Lösung
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