Die Entscheidung des VIII. Zivilsenats des BGH bestätigt die durch den Beschluss des V. Zivilsenats vom 2.6.2005 eingeleitete Rechtsprechungsänderung zur Wohnungseigentümergemeinschaft. Jörn Jacobs (S. 951) widerspricht der Entscheidung, soweit sie aus der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen Ausschluss der Mitgliederhaftung schließt
© 2001-2026 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados