Der BGH schreibt die überlieferte Rechtsfigur der verdeckten Sacheinlage im Aktienrecht noch einmal zusammenfassend fest. Tilman Bezzenberger (S. 946) stimmt dem Urteil im Ergebnis und in der Begründung zu, ruft aber auch in Erinnerung, dass der Gerechtigkeitsgehalt der zu Grunde liegenden Gesetzesregeln fragwürdig ist.
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