Das BVerwG hat am Beispiel des Flurbereinigungsrechts die Bedeutung des planungsrechtlichen Abwägungsgebots als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips betont. Innerhalb der von der Verfassung gezogenen Grenzen sei der Gesetzgeber jedoch frei zu entscheiden, was er als abwägungserheblichen Belang beachtet wissen will. Franz-Joseph Peine und Thomas Starke (S. 942) stimmen der Entscheidung zu.
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