Durch die jüngsten Änderungen der rechtlichen Grundlagen für die Arbeit von Verfassungsschutz, BND und MAD werden die Grenzen zu den Polizeibehörden mit der Schaffung eines weit reichenden Informationsverbunds aufgeweicht. Diese Entwicklung, die einen Paradigmenwechsel im sog. Recht der Inneren Sicherheit darstellt, soll im Rahmen des vorliegenden Beitrags kritisch nachgezeichnet werden
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