Die weit reichende Bedeutung dieses Urteils des BGH liegt in der Behandlung der Frage, ob die Unscheidbarkeit einer Ehe nach kanonischem Recht gegen den deutschen ordre public verstoßen kann. Der. 12. Zivilsenat leistet hier, so Thomas Rauscher (S. 741), der der Entscheidung in Begründung und Ergebnis zustimmt, einen wichtigen Beitrag zum dynamischen Verständnis des Eheschutzes und zum Einfluss der Grundrechte im Kollisionsrecht
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