Vor zwanzig Jahren, am 17.7.1987, schaffte die DDR als erstes Land des Warschauer Pakts die Todesstrafe ab. Obwohl die Geschichte der Todesstrafe in Deutschland erst mit diesem überraschenden Schritt ihren Abschluss fand, beschränken sich rechtshistorische Darstellungen regelmäßig auf die Entstehungsgeschichte von Art. 102 GG, der, wie Gustav Radbruch seinerzeit kommentierte, "unter die nationalsozialistische Vergangenheit einen dicken Strich ziehen" sollte. Den Gründen, die zum Ende der Todesstrafe in der DDR führten, wird unter Hinzuziehung unveröffentlichter Archivmaterialien nachgegangen.
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