Der 1. Senat des BVerfG sieht das ausnahmslose Verbot eines Erfolgshonorars für Anwälte als verfassungswidrig an. Der Beschluß wird von Rüdiger Zuck (S. 684) vornehmlich aus verfassungsprozessualer Sicht kritisiert.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados