Der VI. Zivilsenat des BGH erlässt ein Grundsatzurteil zu der Pflicht des (Chef-)Arztes, bei arbeitsteiliger Behandlung im Krankenhaus eine ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten sicherzustellen. Christian Katzenmeier (S. 642) kritisiert die unzureichende Differenzierung zwischen Anleitungs- und Überwachungspflichten des behandelnden Arztes und Organisationspflichten des Behandlungsträgers.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados