Die h.M. in der Rechtswissenschaft stellt das Erlöschen der Rechtsfähigkeit eines Verbandes zumeist dem Tod einer natürlichen Person gleich, insbesondere hinsichtlich sog. höchstpersönlicher Rechte. Der Beitrag zeigt, dass diese Auffassung wesentliche Unterschiede zwischen natürlichen Personen und Verbänden unberücksichtigt lässt.
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