Die Verkoppelung von Gemeinschaftsrecht und dem Recht der Vereinten Nationen findet in einem rechtlich und politisch spannungsgeladenen Kontext statt. Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) hat diese Spannungen nicht erfolgreich auflösen können. Die Analyse seiner grundrechtsbezogenen Rechtsprechung ist Gegenstand dieses Beitrags. Der EuGH hat Ende Februar 2007 erstmals als Rechtsmittelinstanz hierzu Stellung genommen und eine wesentliche Korrektur angekündigt; dieser Wende widmet sich der Beitrag am Schluss.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados