Der BGH hat einen langjährigen Streit um die Reichweite der Anfechtungsmöglichkeit einer Erbschaftsannahme beendet. Er hält die Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist für zulässig, wenn ein pflichtteilsberechtigter Erbe nicht weiß, dass er durch die Erbschaftsannahme seinen Pflichtteilsanspruch verliert. Dirk Olzen und Susanne Schwarz (S. 420) begrüßen die Entscheidung.
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