Die für die Rechtswissenschaft und die Verwaltungspraxis gleichermaßen bedeutsame Entscheidung des BGH leistet einen wichtigen Beitrag zum Verständnis und Zusammenwirken von Verwaltungsverfahrens- und Subventionsrecht einerseits sowie Privatrecht andererseits. Sie bekräftigt den Grundsatz der Wahlfreiheit der öffentlichen Verwaltung bei der Anwendung von Handlungsformen und zeigt die damit verbundenen Grenzen der Verwaltungsautonomie auf. Rolf Stober (S. 417) stimmt der Entscheidung im Ergebnis zu, versucht aber, die Begründung auf eine breitere dogmatische Grundlage zu stellen.
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