Der Beschluss gibt dem Gesetzgeber auf, Art. 1 Nr. 1 des Transsexuellen-Gesetzes (TSG) bis zum 30.6.2007 so zu ändern, dass ausländische Transsexuelle, die sich rechtmäßig und nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, nicht mehr von der Antragsberechtigung zur Änderung des Vornamens und zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit ausgenommen sind, wenn deren Heimatrecht vergleichbare Regelungen nicht kennt. Hans-Martin Pawlowski (S. 413) stellt die historische Entwicklung der Problematik dar und zeigt verschiedene Wege auf, wie der deutsche Gesetzgeber den Anforderungen europäischer Vorgaben gerecht werden könnte
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