Eine aufgrund fehlerhaften Hinweises des Vorsitzenden Richters erklärte Klagerücknahme ist unwirksam, eine gegen den Einstellungsbeschluss erhobene Beschwerde stellt laut BFH einen Antrag auf Fortsetzung des Klageverfahrens dar. Dieter Birk (JZ 2007, 363) stimmt der Entscheidung vollumfänglich zu
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