Das BVerfG geht der Frage nach, ob die Vorschriften der bis 2003 geltenden Handwerksordnung über den Meisterzwang verfassungsgemäß, insbesondere verhältnismäßig waren. Walter Frenz (JZ 2007, 343, in diesem Heft) nimmt die Entscheidung zum Anlass für eine kritische Betrachtung der Aussagen des Gerichts.
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