In seiner Entscheidung befasst sich der BGH erstmals mit einer wichtigen Frage des im Jahre 2002 in Kraft getretenen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG): Unter welchen Umständen ist von einem abgestimmten Verhalten (acting in concert) zwischen Großaktionären auszugehen? Nach Andreas Engert (S. 314) ist dem Urteil im Ergebnis zuzustimmen, wobei jedoch die Begründung sowie das methodische Vorgehen des Gerichts Bedenken wecken.
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