Der presserechtliche Auskunftsanspruch gegenüber einer kommunalen, privatrechtlich organisierten Gesellschaft wirft in der Praxis immer neue Fragen auf. Nach der von Christian Zieglmeier (S. 309) besprochenen Entscheidung des LG München I ist Voraussetzung eines solchen Anspruchs ein spezifischer hoheitlicher Bezug des Auskunftsverlangens.
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