In Zeiten zunehmenden technischen Fortschritts im Bereich der Internetkommunikation gibt es aktuelle Bestrebungen, den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden Befugnisse zur Ausforschung privater Rechner zuzugestehen. Mit den Voraussetzungen hierfür befasst sich der Beitrag, wobei insbesondere die von einem Zugriff betroffenen Grundrechte beleuchtet werden.
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