Abermals beschäftigte den EuGH die Frage der Bestimmung des Tatbegriffes im Sinne des Art. 54 SDÜ, diesmal unter dem besonderen Aspekt der Nichtidentität des Tatmittels in den betroffenen Mitgliedstaaten. Hans-Heiner Kühne (S. 247) betrachtet die Entscheidung kritisch.
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