Max Weber wird, trotz seiner in der Rechtswissenschaft begründeten akademischen Karriere, gerade in der deutschen Forschung kaum "als Jurist" wahrgenommen. Ausgehend von seiner rechtshistorischen Dissertation will der Beitrag Webers wissenschaftliche Prägung durch die Spätphase der Historischen Rechtsschule und deren Bedeutung für sein späteres Werk als Rechtssoziologie, aber auch für die Art seiner soziologischen Begriffsbildung aufzeigen.
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