Die Grenzen zwischen Krieg und innerstaatlicher polizeilicher Gefahrenbekämpfung verschwimmen. Der Beitrag stellt die Frage, ob die Anwendbarkeit spezifisch kriegsrechtlicher Prinzipien im Polizeirecht richtig ist, wenn eine quasi-militärische Situation vorliegt. Dafür werden die den beiden Rechtsgebieten je eigenen Prinzipien herausgearbeitet und nach Kriterien für deren Anwendungsbereich gesucht. Das Ergebnis stellt die Entscheidung des BVerfG zum Luftsichterheitsgesetz in Frage. Die hier aufgeworfenen Fragen werden sich in abgewandelter Form auch stellen, wenn durch Änderung des Grundgesetzes ein Streitkräfteeinsatz im Inneren erleichtert werden sollte.
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