Der Beitrag beschäftigt sich mit den Änderungen, welche das am 1.8.2006 in Kraft getretene Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende für das SGB II herbeigeführt hat. Erörtert werden die grundlegenden Wertentscheidungen des Gesetzgebers, wobei insbesondere das Institut der Bedarfsgemeinschaft sowie die Vermögensanrechnung kritisch beleuchtet werden.
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