Die europäische Rechtstradition erhielt ihre spezifische Prägung durch das ius commune, das wiederum ganz wesentlich auf dem römischen Recht beruhte. Der Beitrag bemüht sich um die Herausarbeitung dieser Beziehung und analysiert in diesem Zusammenhang die prägenden Merkmale des antiken römischen Rechts; er beschreibt die Wandlungen in der Wahrnehmung des römischen Rechts; und er fragt: Wie römisch ist das heutige römische Recht?; und: Wie europäisch ist die "europäische" Rechtstradition?
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