Der Streitgegenstand von Unterlassungsansprüchen hat über die engeren Fachkreise hinaus bisher wenig Aufmerksamkeit gefunden, obwohl er hohe praktische Bedeutung für die Rechtsprechungsmaterien des I., des VI. und des X. Zivilsenats des BGH hat. Die beiden nachfolgenden Enscheidungen &qout;Schlank-Kapseln" und "Markenparfümverkäfe" des I. Zivilsenats lenken die Entwicklung in eine für Hans-Jürgen Ahrens bedenkliche Richtung.
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