Der BGH hat eine Pflicht oder Obliegenheit der Banken zur schriftlichen Dokumentation der Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber Kapitalanlegern abgelehnt und die Beweislast für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflichten im Ergebnis in vollem Umfang dem Anleger zugewiesen. Dorothee Einsele (S. 1082) hält diese Beweislastverteilung für unzutreffend.
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