Niederlassungsfreiheit: Ein Rechtsanwalt ist in einem anderen Mitgliedstaat zur Berufsausübung unter seiner ursprünglichen Berufsbezeichnung ohne vorherige Sprachprüfung berechtigt (EuGH, 19. 9. 2006 - Rs. C-193/05 und EuGH, 19. 9. 2006 - Rs. C- 506/04)