Der EuGH prüft die Fortgeltung von Tarifverträgen gemäß der in Deutschland durch § 613a BGB umgesetzten Richtlinie 77/187/EWG kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme und berührt damit eine hierzulande heftig geführte Diskussion um die Auslegung solcher Klauseln. Hermann Reichold (S. 725) begrüßt sowohl Ergebnis wie Begründung des die BAG-Rechtsprechung bestätigenden EuGH-Spruchs, warnt aber vor einer Überschätzung der getroffenen Feststellungen in Bezug auf die deutsche Debatte.
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