Der Beitrag stellt die wichtigsten Entscheidungen des EuGH seit 2001/02 zu den - meist aufgrund Richtlinienrechts - europäisierten Bestandteilen des deutschen Arbeitsrechts vor. Dabei zeigt sich nicht nur, dass originär europarechtliche Themen (allen voran Gleichbehandlungsfragen) nationale Arbeitsbeziehungen breit beeinflussen, sondern auch, dass ursprünglich national geprägte Themen wie Arbeitszeit, Betriebsübergang oder Massenentlassung sich nicht mehr ohne europäische Dogmatik bewältigen lassen
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