Deutet man die Reine Rechtslehre Hans Kelsens im Sinne der inhaltlichen These der Normativität, kann die Pflicht des Rechtssubjekts, dem Recht zu gehorchen, gerechtfertigt werden. Doch eine zweite Normativitätsthese, die der modalen Normativität, spiegelt Kelsens Hauptanliegen, den Kampf gegen den Naturalismus, wider. Nach dieser These wird - in der Sprache Heinrich Rickerts - die "methodologische Form" der Rechtswissenschaft bewahrt.
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