Die Wende bei der planerischen Abwägung, nämlich deren formelle (Teil-)Prozeduralisierung durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau 2004) wird vor dem Hintergrund der Abwägung als Paradigma administrativer Entscheidungsfreiräume betrachtet. Dies fördert zu Tage, dass an der Front der (fast) allseits anerkannten planerischen Abwägung keineswegs die Ruhe herrscht, die sich gemeinhin unterstellt findet. Der Beitrag bezieht hierzu und zu besagter bauleitplanerischen "Europäisierung" Stellung.
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