Der Beitrag untersucht, nach welchen Maßstäben Äußerungen von und in Massenmedien auszulegen sind und gelangt zu differenzierenden Antworten. Die Auslegung wird von den Anforderungen verschiedener Rechtsgebiete beeinflusst. Sie hängt zugleich vom Zuschnitt der Äußerung ab und kann daher insbesondere für Sprach- und Bildangaben sowie für Zitate unterschiedlich sein. Sonderanforderungen gelten auch für satirische Äußerungen, deren materiell-rechtliche Beurteilung durch die h. M. kritisch hinterfragt wird.
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